Maximieren Sie Ihren Schadens-Ersatzanspruch
Kostenfreier Rundumservice für Unfallgeschädigte. Vom Gutachten bis zur Auszahlung. Wir kommen zur Gutachtenaufnahme zu Dir nach Hause, auf die Arbeit oder in die Werkstatt Deines Vertrauens.
Jetzt Schaden Melden
Montag - Sonntag 08:00 - 22:00 Uhr
Unsere Dienstleistungen
Wir bieten umfassende Kfz-Gutachten und Bewertungen für Unfallschäden und Oldtimer an.
Oldtimer Wertgutachten
Eine spezielle Art der Wertgutachten stellt ein besonderes Gutachten für Oldtimer dar. Wir erstellen Gutachten für die verschiedensten Fahrzeugtypen.
Gebrauchtwagen Check
Umfassende Checks für Gebrauchtwagen, um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten. Beim Kauf Ihres Fahrzeuges führen wir eine gründlichen Gebrauchtwagen-Check durch, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Sie sind Geschädigter eines Verkehrsunfalls und möchten das Ausmaß des Schadens unabhängig festellen lassen? Nach einem Haftpflichtschaden benötigen Sie ein Haftpflicht Unfallgutachten, um all Ihre Rechte zu wahren. Gerne ermitteln wir für Sie den Restwert, die Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
Unfall Gutachten
Wertgutachten & Fahrzeugbewertung
Sie benötigen für Ihr Auto eine Fahrzeugbewertung? Sie wollen den genauen Fahrzeugwert unabhängig feststellen lassen? Ganz gleich was Ihr Anlass dafür auch ist. Wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um Kfz-Bewertungen & Wertgutachten geht.
Rechnungs- und Kostenvoranschlagsprüfung
Sie haben von einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag erhalten, der gewisse Zweifel bei Ihnen weckt? Wir führen für Sie eine extakte Überprüfung durch. Wir bieten Ihnen ebenfalls Rechnungsprüfungen von bereits reparierten Schäden an.
Beratung
Ein Sachverständiger sollte nach einem Unfall Ihr erster Ansprechpartner sein. Wir bieten Ihnen eine kostenlose und selbstverständlich unverbindliche Beratung an. Wie auch verständlich, möchte man bei der Abwicklung nach einem Verkehrsunfall keine Nachteile erleiden.
Häufig gestellte Fragen
Unfallgeschädigter: Welche Kosten kommen auf mich zu?
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden haben Sie keine Kosten. Die gegnerische Versicherung muss den gesamten finanziellen Aufwand übernehmen – und Sie müssen auch nicht in Vorkasse treten oder brauchen eine Rechtsschutzversicherung: weder für ein Unfallgutachten, noch für einen Anwalt für Verkehrsrecht, der bei einem unverschuldeten Autounfall die Schadenabwicklung immer begleiten sollte. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Ich hatte einen Unfallschaden, was muss ich tun?
Bei einem Unfall muss die Polizei gerufen werden, die Polizei muss vor Ort einen Unfallbericht erstelllen und aushändigen. Prüfen Sie genau nach, ob alle Daten richtig sind und der Unfallhergang richtig beschrieben ist. Tauschen Sie noch vor Ort alle wichtigen Kontakt- und Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner aus. Dann können Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen.
Kann ich einen Kfz-Gutachter meiner Wahl beauftragen?
Ja, Sie können einen Unfallgutachter Ihrer Wahl auswählen, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall hatten. Sie haben das Recht auf einen KFZ-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt. Diese müssen von der Versicherung Ihres Unfallgegners bezahlt werden.
Brauche ich einen Anwalt?
Ob Sie nach einem Unfall einen Fachanwalt für das Verkehrsrecht benötigen oder nicht, hängt ganz von der Situation ab. Wir werden Ihnen nach der Schadensbegutachtung auch diese Frage beantworten. Das Sachverständigenbüro Rhein-Maas verfügt über ein breites Netzwerk an erfahrenen Fachanwälten für Verkehrsrecht.
Bekomme ich einen Mietwagen während der Reparatur?
Bei einem nicht verschuldeten Unfall, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Ersatzwagen tragen.
Soll ich mir das Geld auszahlen lassen (fiktive Abrechnung) oder nach der Reparaturrechnung abrechnen?
Diese Entscheidung hängt ganz von Ihnen ab. Bei der fiktiven Abrechnung wird Ihnen keine Umsatzsteuer bezahlt. Ebenfalls weigern sich die Versicherungen hier für Verbringungskosten aufzukommen. Sie haben die Wahl, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen oder sich den Schaden auszahlen zu lassen. Das Fahrzeug können Sie auch bis zu 6 Monate später reparieren lassen und die Umsatzsteuer beanspruchen.
Unser Einsatzbereich
Hier findest du uns
Eigene Werkstatt mit Hebebühne
Robert-koch-straße 6, 46446 emmerich am rhein
Nur mit vorheriger Terminvereinbarung!
Telefon: +4917656926079
E-Mail: info@sv-rhein-maas.de
© 2025. All rights reserved.
Kontaktinformationen
Telefon: +4917656926079 (Jederzeit erreichbar)
E-Mail: info@sv-rhein-maas.de